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GE-Planung GmbH

Beratende Ingenieure für Gebäude- und Energietechnik

Technisches Controlling

Beschreibung der einzelnen Leistungen:
  • Bestandsaufnahme bestehender Gebäude / Anlagen mit Dokumentation.
  • Kostenberechnung des technischen Aufwandes für Neubau / Sanierung / Vervollständigung.
  • Beratungstätigkeit bei der Prüfung der Vertragsbaubeschreibung.
  • Mitwirkung bei der Festlegung technischer und wirtschaftlicher Grundsatzfragen.
  • Planungsbegleitende Beratung bei der Entwurfsplanung.
  • Beratung im Rahmen der Baugenehmigung hinsichtlich spezieller Erfordernisse auf Grund der Art und Nutzung des Gebäudes.
  • Beratung und Prüfung der Ausführungsplanung bzw. der Montagezeichnungen in Bezug auf technische Richtigkeit bzw. Durchführbarkeit.
  • Durchführung von Baubegehungen während der Bauphase (ca. 14-tägig bzw. nach Erfordernis) mit Erstellen eines Protokolls.
  • Teilnahme an erforderlichen Baubesprechungen während der Bauphase.
  • Abgleich der technischen Einbauten mit der Vertragsbaubeschreibung.
  • Prüfung der Einhaltung von öffentlich-rechtlichen Erfordernissen.
  • Beratung bei Mehr- und Minderkostenermittlungen.
  • Bewertung von Alternativbauten gegenüber der Vertragsbaubeschreibung.
  • Prüfung der bereitgestellten Revisionsunterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
  • Prüfung der Vollständigkeit der für die Abnahmen erforderlichen Protokolle bzw. Gutachten.
  • Abnahmebegehungen und Erstellen der Abnahmeprotokolle mit Mängelaufstellung und entsprechender Dokumentation.
  • Begleitung der Mängelbeseitigung bzw. Teilnahme an Nachbegehungen.

Due Diligence
(Ankaufberatung)

Beschreibung der einzelnen Leistungen:
  • Sichtung der Objektunterlagen.
  • Konformität mit öffentlich-rechtlichen bzw. baurechtlichen Anforderungen bzw. Vorschriften – insbesondere im Hinblick auf die Baugenehmigung.
  • Konformität der Ausführung mit den Mieterbaubeschreibungen.
  • Allgemeine Einschätzung der Ausführungs- und der Ausstattungsqualität.
  • Potenzielle Planungs- und Ausführungsmängel sowie daraus resultierende Risiken.
  • Hinweise und Empfehlungen für den noch abzuschließenden Kaufvertrag, insbesondere Definition notwendiger Einbehalte wegen Mängeln bzw. Ausführungsfehlern.
  • Prüfung der in Bezug auf die Haustechnik geplanten Anlagen zum Kaufvertrag.
  • Einschätzung des mittelfristigen Instandhaltungsaufwandes.